Erbrecht

Solange man sich jung und gesund fühlt, möchte man verständlicherweise nicht an das Sterben denken und schiebt den Gedanken daran vor sich her. Wenn dann aber der Ernstfall eintritt, existiert oftmals kein Testament und die Erben müssen selber sehen, wie sie zurecht kommen. Die zweite Möglichkeit ist die, dass es zwar ein Testament gibt, aber für die Erben ist der "letzte Wille des Erblassers" tatsächlich nicht nachvollziehbar. In beiden Fällen kommt es häufig, gerade auch zwischen Geschwistern, zu Streitigkeiten, wem der Verstorbene nun was vererben wollte. Dies führt meistens zu unüberbrückbaren Zerwürfnissen, die geeignet sind, ehemals intakte Familienbande zu zerstören.

Vor allem aber auch bei den vielen nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist eine testamentarische Regelung dringend notwendig, da der Lebenspartner grundsätzlich nicht unter die gesetzliche Erbfolge fällt und diesem somit keinerlei gesetzliche, erbrechtliche Ansprüche zustehen.

Ich biete Ihnen eine sensible und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ausgerichtete Beratung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, ebenso wie Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer erbrechtlichen Ansprüche.


Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Dieses Thema betrifft nicht nur die Älteren unter uns, sondern gerade auch jüngere Menschen. Man liest es immer häufiger in der Zeitung, dass auch junge Menschen z.B. einen Schlaganfall erleiden oder durch einen Unfall ins Koma fallen oder ähnliches und - wenn auch nur vorübergehend - nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Dinge selber zu regeln.

Es ist ein großer Irrtum davon auszugehen, dass Ihr Ehepartner oder Ihre nächsten Verwandten sozusagen automatisch befugt sind, für Sie zu handeln. Im Gegenteil, es kann passieren, dass das zuständige Gericht für Sie einen völlig Fremden als Betreuer bestellt, der dann über Ihre persönlichsten Angelegenheiten entscheidet.

Durch das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht, einer Patientenverfügung oder einer Betreuungsverfügung kann dies verhindert werden.

Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung zu diesem Thema und erstelle mit Ihnen zusammen die jeweils für Ihre Bedürfnisse passende Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungs- und Patientenverfügung.